Java APIs in Android: Der Rechtsstreit ist entschieden

Die Auseinandersetzungen zwischen Oracle und Google um Google’s Nutzung von Java APIs in Android sind offenbar vorbei: Das Oberste Gericht der USA hat entschieden, dass diese Nutzung unter den Fair Use fällt. Neben IT und Tech Seiten wie Heise und The Verge haben auch SPIEGEL und FAZ direkt darüber berichtet. Das Urteil ist spannend zu lesen:

Fast 11 Jahre vor Gericht

Zusammenfassungen der verschiedenen Etappen dieser Auseinandersetzung zwischen den beiden IT Giganten lassen sich an verschiedenen Stellen im Netz finden, für mich verbindet sich die Anfangsphase noch mit intensiven Diskussionen darüber beim schon lange eingestellten Google+. Dort haben sich naturgemäß die eher Google-freundlichen Diskutanten eingefunden, aber die Frage ob Google sich unrechtmäßig der kreativen Leistung anderer bedient hat, oder ob Oracle mit seinem Versuch Programmierschnittstellen nachträglich als urheberrechtlich geschützte Werke zu interpretieren die Softwarewelt aus ihren gewohnten Angeln hebt, war heiß umstritten. Ich war da eher auf der Seite, die Oracles Klagen strikt ablehnte. Die folgende Karikatur aus dieser Zeit zu den Organisationsstrukturen verschiedener IT Unternehmen ist mir daher direkt wieder eingefallen:

Humoristische Organisationscharts verschiedenen US IT Unternehmen: Apple, Google, Microsoft, Oracle, Facebook, Amazon
Comic von Manu Cornet

Interessante Auszüge aus dem Urteil

Das Urteil kann man hier als PDF vom Heise Verlag abrufen. Es ist durchaus lesenswert und auch ohne umfangreiche juristische Kenntnis durchaus verständlich. Ein paar Abschnitte habe ich mir rauskopiert:

‚To decide no more than is necessary to resolve this case, the Court assumes for argument’s sake that the copied lines can be copyrighted, and focuses on whether Google’s use of those lines was a “fair use.”

Das oberste Gericht hat also die für die IT Welt – insbesondere auch die Open Source Community – wesentliche Frage ob eine API überhaupt ganz grundsätzlich ein Urheberrecht haben kann, nicht entschieden. Und da hatte Oracle in früheren Instanzen einen Etappensieg errungen. Auch wenn die Oracles Niederlage nun vielleicht einen abschreckenden Effekt hat, grundsätzlich ist damit zumindest in den USA wohl mit weiteren Verfahren zu rechnen, in denen API-Nutzungen Anlass zu Gerichtsverfahren geben. Und nicht jede Beklagte ist so mächtig und wohlhabend wie Google.

‚Computer programs differ to some extent from many other copyrightable works because computer programs always serve a functional purpose.‘

Das Gericht hat sich aber Gedanken dazu gemacht, in wie weit das Urheberrecht eigentlich auf Software angewendet werden kann.

‚As a result, this code is different from many other types of code, such as the code that actually instructs the computer to execute a task. As part of an interface, the copied lines are inherently bound together with uncopyrightable ideas (the overall organization of the API) and the creation of new creative expression (the code independently written by Google). Unlike many other computer programs, the value of the copied lines is in significant part derived from the investment of users (here computer programmers) who have learned the API’s system.

Hier macht das Gericht zum ersten, aber nicht zum letzten Mal, einen interessanten Punkt: Eine API – zumindest die, um die es hier konkret geht – gewinnt dadurch an Wert, dass Programmierer*innen sie erlernen und dafür Zeit investieren. Damit wird die Wertgenerierung nicht mehr allein den Erschaffer*innen zugebilligt, sondern jede Java Entwickler*in, die diese APIs gelernt hat, vergrößert durch ihr Investment den Wert der Sprache.

‚Google copied only what was needed to allow programmers to work in a different computing environment without discarding a portion of a familiar programming language.‘

Auch hier wird wieder der Verweis auf das existierende Knowhow von Entwickler*innen gemacht und das es Googles Vorgehensweise diesen ermöglicht habe ihr Wissen nun in einem weiteren Umfeld zu nutzen. Dieses Wissen also wertvoller wurde.

‚Google copied approximately 11,500 lines of declaring code from the API, which amounts to virtually all the declaring code needed to call up hundreds of different tasks. Those 11,500 lines, however, are only 0.4 percent of the entire API at issue, which consists of 2.86 million total lines. In considering “the amount and substantiality of the portion used” in this case, the 11,500 lines of code should be viewed as one small part of the considerably greater whole. As part of an interface, the copied lines of code are inextricably bound to other lines of code that are accessed by programmers. Google copied these lines not because of their creativity or beauty but because they would allow programmers to bring their skills to a new smartphone computing environment.‘

Und noch einmal der Verweis auf die Möglichkeit für Entwickler*innen ihr Knowhow in einer neuen Umgebung zu nutzen. Verbunden mit der Entlastung von Google, die eine vergleichsbare API oder gleich eine ganze Programmiersprache auch leicht hätten selbst entwickeln können (was sie in späteren Jahre mit Dart und Go taten).

‚The fourth statutory factor focuses upon the “effect” of the copying in the “market for or value of the copyrighted work.” §107(4). Here the record showed that Google’s new smartphone platform is not a market substitute for Java SE. The record also showed that Java SE’s copyright holder would benefit from the reimplementation of its interface into a different market

Mir persönlich gefällt, dass das Gericht den positiven Einfluss von Android auf das ganze Java Ökosystem hier honoriert. Schon bei den ersten Diskussionen gab es diesen Punkt, wenn es Oracle wirklich darum gegangen wäre Java zu pushen, dann hätten sie direkt mit Google zusammenarbeiten können. Und offenbar ist im Laufe der Jahre das Argument von Oracle verloren gegangen, wonach Google mit Android das ‚florierende‘ Ökosystem von Java ME Handys vernichtet habe.

Die Entwickler*innen als eigene Partei

Abgesehen von der eigentlichen Urheberrechtsfrage, die vermutlich in anderen Gerichtsverfahren – vielleicht nicht nur in den USA – entschieden wird, finde ich den Aspekt, das wir als Entwickler*innen eine wesentliche Rolle in solchen Erwägungen spielen, sehr spannend:

Wenn wir uns auf eine Sprache / API / Technologie einlassen kostet uns dies Zeit und vielleicht auch Geld und eine Technologie kann sich kaum durchsetzen ohne eine entsprechende Menge von Menschen, die sich damit gut auskennen. Und unsere Interessen sind dabei durchaus anders als die der potentiellen Urheberrechtsinhaber*innen: Für uns ist es attraktiv die Wahl zu haben, zwischen Werkzeugen und zwischen Implementierungen einer API, und jedes neue Feld, in dem wir unsere Kompetenz einsetzen können, ist zunächst einmal gut für uns und den Wert unseres Wissens.

Man wird sehen, ob dieser Aspekt auch in zukünftigen Gerichtsverfahren eine Rolle spielen wird.

ihbrune

1991-1996: Studium der Naturwissenschaftlichen Informatik an der Universität Bielefeld. Abschluss mit der Diplomarbeit zum Thema 'Analyse von ein- und mehrdimensionalen Zeitreihen mit der Karhunen-Loève- und Wavelet Transformation' || 1996-1997: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. A. Knoll in der Technischen Fakultät der Universität Bielefeld im Projekt 'LANeCo: Local Area Net Configuration' || 1998- 2018: Tätigkeit im BIS - Bielefelder Informationssystem an der Universität Bielefeld || Seit Oktober 2018: Leitung der Abteilung Informationssysteme und Prozessunterstützung im BITS